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Diese Bestimmungen sollen niemanden benachteiligen, sondern sollen in
beidseitigem Interesse Klarheit schaffen, damit nicht plötzlich
auf der einen oder anderen Seite ungewollte Überraschungen auftreten.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
1. Begriff
stoneware-markus steiner, nachfolgend "stoneware" genannt, ist
eine Einzelfirma nach Schweizerischem Recht. Stoneware ist nicht im Handelsregister
eingetragen und hat den Zweck, Webseiten zu erstellen und andere Informatikdienstleistungen
zu erbringen.
Inhaber: Markus Steiner, mit Alleinunterschrift.
2. Vertrag
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und stoneware kann mündlich
oder schriftlich gültig geschlossen werden. Üblich ist allerdings
das Akzept einer schriftlichen Offerte von stoneware durch den Auftraggeber.
Die Rechtsform dieses Vertrages ist der Werkvertrag gemäss Art. 363ff
OR.
3. Offerte
Bei Aufträgen ab 5 Seiten Umfang oder auf Wunsch, erstellt stoneware
eine schriftliche Offerte. Diese enthält die besprochenen Leistungen
von stoneware, bezüglich Umfang und Inhalt der Webseite und einen
Pauschalpreis für diese Aufwendungen. Liefert der Auftraggeber von
sich aus mehr Input als vereinbart oder wünscht zusätzliche
Inhalte, so wird der zusätzlich benötigte Zeitaufwand gemäss
einem Stundenansatz von CHF 100.- verrechnet. Diese Überschreitung
des offerierten Pauschalpreises muss von stoneware dem Auftraggeber nur
dann explizit mitgeteilt werden, wenn die Kosten 20% des Pauschalpreises
übersteigen. Andernfalls sollte es dem Auftraggeber klar sein, dass
der von ihm gewünschte zusätzliche Inhalt auch zusätzlich
Kosten verursacht.
4. Enthaltene Leistungen
Im offerierten Pauschalpreis sind folgende Leistungen bereits enthalten:
Domain-Name reservieren, aktivieren, modifizieren.
Überspielen der Dateien auf den Server.
Anmeldung der Website bei den grössten schweizerischen Suchmaschinen.
5. Sprache
Sofern nicht explizit vereinbart, gilt der offerierte Pauschalpreis für
eine Webseite in deutscher Sprache. Die Umsetzung der Webseite in folgende
Sprachen ist möglich: Englisch, Französisch und/oder Italienisch,
dies wird nach Aufwand verrechnet. Für Übersetzungsfehler aus
fremdsprachigen Vorlagen kann stoneware keine Haftung übernehmen.
6. Bildschirmauflösung
Sofern nicht explizit vereinbart, gilt der offerierte Pauschalpreis für
eine Webseite mit einer Standardauflösung von 800 x 600 Pixel.
7. Urheberrecht
Durch die beidseitige Erfüllung der Leistungspflichten gehen sämtliche
Rechte ausser dem Urheberrecht auf den Besteller über. Ausgenommen davon
sind, falls nicht anders abgemacht, Programme, die zur Administration des CMS
erstellt wurden. Diese bleiben Eigentum von stoneware und dürfen vom Besteller
nicht anderweitig verwendet werden. Im Quellcode
ist unter Autor ein Hinweis auf stoneware als Urheber der Website vermerkt.
Stoneware als Urheber der Website wird in der Fusszeile der einzelnen
Seiten (Copyright-Informationen) ausdrücklich und wie folgt genannt:
"Webdesign by stoneware", wobei der Terminus "stoneware"
mit einem Link zur Homepage von stoneware (http://www.stoneware.ch) hinterlegt
ist. Eine Nichterwähnung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
Stoneware darf die erstellte Homepage mit Bild und Link in seiner Referenzenliste verwenden.
8. Kompatibilität
Die von stoneware erstellten Webseiten funktionieren mit den Browsern
MS Internet Explorer ab Version 6, sowie Mozilla Firefox ab Version 2. Die
Kompatibilität mit älteren Versionen und anderen Browsern wird
nicht garantiert.
9. Haftung
Stoneware lehnt jegliche Haftung gegenüber dritten für den vom
Auftraggeber gewünschten Inhalt der erstellten Seiten ab. Verstösst
dieser offensichtlich gegen die schweizerischen Gesetze, macht stoneware
den Auftraggeber auf diese rechtliche Mängel aumerksam.
Der Kunde sichert zu, keine Marken- und Urheberrechte Dritter zu verletzen.
Stoneware hat die Möglichkeit, Texte, Bilder und Links zu verändern
oder abzulehnen. Die Haftung für Links bzw. für fremde Inhalte,
auf die verwiesen wird, ist innerhalb der gesetzlichen Schranken ausgeschlossen.
Es werden keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen im
Hinblick auf die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit
der wiedergegebenen Inhalte, auch für solche von Dritten, abgegeben.
Stoneware haftet dem Auftraggeber nicht für eine Ablehnung der Aufnahme
seiner Webseite in eine Suchmaschine.
10. Datenschutz
Stoneware verpflichtet sich zur Einhaltung der massgebenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität
und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren.
Nutzer und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten
abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen
kennen.
Siehe dazu den Vertrag betreffend die Benützung von digitalen Daten.
11. Zahlungskonditionen
1/3 des abgemachten Preises bei Vertragsabschluss, mit einer Zahlunsfrist
von 5 Tagen, 1/3 in der Mitte des Projektes, mit einer Zahlunsfrist von
5 Tagen und den restliche Drittel bei Auslieferung der WEB-Pages mit einer
Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Skontoabzug.
Bis zu diesen Daten können schriftlich und begründet Einwände
gegen die Rechnung erhoben werden.
Auf den Preisen von stoneware wird noch keine Mehrwertsteuer erhoben,
da stoneware noch nicht MWSt-Pflichtig ist. Sollte stoneware im aktuellen
Jahr MWSt-Pflichtig werden, so werden 7,6% nachträglich in Rechnung
gestellt.
Stoneware behält sich das Recht vor, die Bonität des Kunden
zu prüfen und im gesetzlich zulässigen Rahmen Vorauszahlungen
oder das Stellen einer Sicherheit zu verlangen.
12. Zusatzbestimmungen für das Hosting der Seiten
Falls der Besteller ein Hosting durch stoneware wünscht, gelten die folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
12.1 Preis und Treuerabatt
Stoneware gewährt jedem Kunden einen Treuerabatt von 10% bis zum 5. Jahr.
12.2 Datenschutz
Die Zugangsdaten werden nur auf schriftliches Verlangen des Bestellers abgegeben.
stoneware garantiert, dass diese nicht an Dritte ausgehändigt werden.
12.3 Dauer des Hostingvertrages
Der Vertrag wird für 12 Monaten abgeschlossen und verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate,
sofern sie nicht mit einer Frist von 4 Kalenderwochen zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt werden.
12.3 Kündigung
Schriftlich min. 4 Kalenderwochen vor dem jeweiligen Ablauf.
12.4 Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann durch eingeschriebenen Brief in folgenden Fällen ausgesprochen werden
- Falls auf den Seiten des Kunden strafbare Inhalte wie Extremismus und Radikalismus in jeder Form,
Aufruf und oder Anleitung zu Straftaten, vorsätzliche üble Nachrede, Pornographie, sowie alles was sonst in Wort, Bild und Ton dargestellt oder zum Download bereitgehalten wird und gegen geltendes Recht verstösst, abgelegt wird.
- Bei Zahlungsverzug um mehr als 30 Tage
- Bei zusammenhängendem Ausfall der zu erbringenden Leistungen von mehr als 2 Wochen.
- Bei grober Vernachlässigung einer Partei, welche eine ordentliche Kündigung verunmöglicht.
12.5 Zahlungskonditionen
Bei Erhalt der Rechnung
12.6 Haftung
Für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - die auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind,
haftet stoneware insgesamt bis maximal einen Fünftel der Vergütung für das konkrete Projekt.
Die Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen,
Betriebsunterbrechungen, Ansprüche Dritter sowie für Mängelfolgeschäden oder Schäden infolge von Datenverlusten
wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen.
Anwendbares Recht
Es ist alleinig schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand
Alleiniger Gerichtsstand ist das Domizil von stoneware, winterthur, Schweiz.
Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.1.2000 und
behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen.
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